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Erleben Sie ein Beispiel für den Makrolog-Content-Shop life unter http://www.qsbau.de
 
Besuchen Sie uns auf dem 7. CrossMediaForum 2006 in Frankfurt
am 31. Januar 2006
Das grösste Online-Portal amtlicher Texte

Mit dem Portal Recht für Deutschland betreibt Makrolog Content Management AG über die Recht-für-Deutschland GmbH seit Mai 2001 eine innovative Plattform für Rechtsinformationen. Neben dem Bundesgesetzblatt Teil I und II stehen beide Teile des Bundessteuerblattes sowie die Verkündungsblätter der Bundesländer täglich aktualisiert im Internet zur Verfügung.

Damit kommt Makrolog dem Wunsch vieler Institutionen und Unternehmen nach, die eine solche Dienstleistung von staatlicher Seite bislang vermissen. Denn die für den Juristen unstreitig primäre Informationsquelle ist nun einmal das Gesetz.

Unter der Adresse http://recht.makrolog.de ist eine Volltextsuche über sämtliche Inhaltsverzeichnisse möglich. Alle Verkündungsblätter können als Faksimile aufgerufen, ausgedruckt und abgespeichert werden. Der komfortable Zugriff auf die Dokumente wird durch ein kompaktes, einfach zu installierendes und kostenloses Zusatzprogramm für den Browser ermöglicht. Aktualität, Authentizität und komfortable Handhabung zeichnen das Angebot aus.

Ein besonderes Highlight im Informationsangebot von Recht für Deutschland ist der auf dem amtlichen Fundstellennachweis basierende News-Service prompt, die aktuelle Benachrichtigung über Rechtsetzungsakte per E-Mail.



Datenbanken auf CD-ROM - noch immer hoch aktuell
Makrolog hat sich als Anbieter professionellen Content Managements – also des Administrierens, Verarbeitens und Strukturierens von Inhalten für elektronische Medien – einen Namen gemacht. Viele Fachverlage nutzen diese Erfahrung zur Erstellung von CD-ROMs. Ob Faksimile-Datenbanken, SGML- oder XML-Lösungen oder auch hybriden Offline-Online-Varianten - CD-ROMs stehen nach wie vor hoch im Kurs. Mehr als 200 CD-ROM Titel wurden bislang von Makrolog realisiert.

Besonders hohen Marktanteil haben Makrolog CD-ROMs im juristischen und steuerrechtlichen Markt.



Der erste umfassende Vorschriftendienst eines Bundeslandes

Der Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW)
Der Vorschriftendienst Baden-Württemberg (VD-BW) hat sich zur Aufgabe gemacht, zeitnahe die laufende Gesetzgebung und Rechtsprechung des Landes Baden-Württemberg in elektronischer Form aufzubereiten und vorzuhalten. Das Tochterunternehmen des Richard Boorberg Verlags und des Staatsanzeiger Verlags kann dabei auf die Erfahrung und Kompetenz der Fachverlage bei der Aufbereitung von Rechtsinformationen zurückgreifen und hat mit der Makrolog Content Management AG einen erfahrenen inhaltlich und technisch versierten Partner an der Hand.

Unter http://www.vd-bw.de werden die - fortlaufend aktualisierten - Einzeldienste Rechtsdienst, VENSA, Verkündungsdienst und Bürgerdienst angeboten. Für professionelle Nutzer besonders interessant sind der Rechtsdienst und der Verkündungsdienst. Der Rechtsdienst enthält einen umfangreichen Bestand von Vorschriften aus Landes- und Bundesrecht. VENSA ist die verwaltungsgerichtliche Entscheidungssammlung Baden Württemberg. Der Verkündungsdienst enthält das Gesetzesblatt Baden-Württemberg, die Amtsblätter der Landesministerien und das amtliche Verzeichnis der Landesvorschriften (Gültigkeitsverzeichnis). Der Bürgerdienst richtet sich vor allen an den juristischen Laien. Er bietet einen - auf Dauer kostenlos nutzbaren - Auszug des Verkündungsdienstes.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Adresse:

Vorschriftendienst Baden-Württemberg GmbH (VD-BW)
Breitscheidstraße 69
70176 Stuttgart

Telefon: 07 11/6 66 01-29
Telefax: 07 11/6 66 01-58
E-Mail: info@vd-bw.de
Internet: www.vd-bw.de

JurPC ist eine von Prof. Dr. Maximilian Herberger, Direktor des Instituts für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes, herausgegebene Internet-Fachzeitschrift für Rechtsinformatik, die unter http://www.jurpc.de kostenlos angeboten wird. Unter "Rechtsinformatik" versteht JurPC zweierlei: zum einen die Rechtsfragen, die EDV und neue Medien mit sich bringen, zum anderen die Chancen von EDV und neuen Medien für eine Verbesserung der täglichen juristischen Arbeit. Das Angebot an aktuellen Entscheidungen und Aufsätzen wird wöchentlich erweitert. Man kann sich per E-Mail von den Neuerscheinungen benachrichtigen lassen, Einzelheiten hierzu findet man unter http://www.jurpc.de/mailing.htm.

JurPC erschien von 1989 bis 1996 als Printzeitschrift in monatlicher Erscheinungsweise und wird seit 1997 als reine Internet-Zeitschrift herausgegeben. Die früheren Print-Beiträge stehen als Faksimile im Internet zur Verfügung ( http://www.makrolog.de/jurpc.nsf) und können über die bibliographischen Angaben recherchiert werden.
Herausgeber:
Prof. Dr. Maximilian Herberger
Institut für Rechtsinformatik
Universität des Saarlandes
E-Mail: herberger@rz.uni-sb.de

Redaktion:
Ass. jur. Wolfgang Kuntz
Patrickstr. 43
65191 Wiesbaden
E-Mail: wkuntz@makrolog.de

Für weitere Informationen vgl. die Angaben im Impressum unter http://www.jurpc.de/impressum.htm