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Jahrgang 1989 | |
Jahrgang 1990 | |
Jahrgang 1991 | |
| Heft 01/91 | |
| Heft 02/91 | |
| Heft 03/91 | |
| Heft 04/91 | |
| Heft 05/91 | |
| Heft 06/91 | |
| Heft 07+08/91 | |
| Heft 09/91 | |
| Heft 10/91 | |
| Heft 11/91 | |
| Heft 12/91 | |
| |  | Jochen P. Marly | Urheberrechtsschutz für Computerprogramme - neuer Stoff für Cervantes? | | Gedanken zur EG-Richtlinie "Softwareschutz", zu Konsequenzen für diedeutsche Rechtsprechung und zu einem möglichen Kampf gegen Windmühlenà la Don Quichote. | | |
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| 1347 |  |
| |  | BGH | Telefax-Defekt bei Gericht und Fristversäumung | | Es ist 19 Uhr. Um Mitternacht läuft die Berufungsfrist ab. DieAnwaltsgehilfin startet um 19.13 Uhr die Übermittlung des 24seitigenSchriftsatzes per Telefax. Um 19.22 Uhr sind die ersten 11 Seiten beim180 km entfernten Gericht eingegangen, als die Verbindung unterbrochenwird. Ab 19.25 Uhr werden weitere 10 Seiten übermittelt. Während derÜbertragung von Seite 22 bricht die Verbindung erneut ab. Danachfolgen bis 23.59 Uhr insgesamt 13 weitere Übermittlungsversuche - ohneErfolg. Die Frist ... | | |
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| 1349 |  |
| |  | BVerwG | Erhöhte Sorgfaltspflicht bei voller Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist | | Die volle Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist zieht eine erhöhte Sorgfaltspflicht nach sich. Welche Maßnahmen muß ein Anwalt im Rahmen dieser erhöhten Sorgfaltspflicht bei einem unvorhergesehen auftretenden Fehler in der EDV-Textverarbeitung ergreifen, um eine Fristversäumung zu vermeiden? Eine überraschende Antwort gibt der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1991. | | |
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| 1351 |  |
| |  | OLG Köln | Wandelung eines Werkvertrages über individuell angepaßte Standardsoftware mit Personalschulung | | Gerade hat man sich an die "Kaufvertragslösung" bei Standardsoftwaregewöhnt, da sammelt die werkvertragliche Einordnung Punkte: "Auf einenVertrag, der den Erwerb von Standardsoftware zum Gegenstand hat,finden die Regeln des Werkvertrages Anwendung, wenn neben derLieferung zusätzlich eine Anpassung der Software an die Bedürfnissedes Anwenders und eine Einarbeitung des Personals erfolgen soll" (sodas OLG Köln). Und als Anpassung genügt möglicherweise die desDruckers (offengelassen), sich... | | |
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| 1352 |  |
| |  | Rainer Dechsling | Verlagsphilosophie und elektronische Publikationen | | Nachdem bereits der Gieseking Verlag seine konzeptuellen Überlegungen zu den neuen Medien vorgestellt hat (vgl. Schleicher, jur-pc 9/91, S. 1216), stehen im Mittelpunkt des Beitrags von Dechsling die inhaltlichen und strategischen Gedanken des Hauses Beck zu seinen elektronischen Publikationen. | | |
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| 1354 |  |
| |  | Peter M. Rütter | Die Telekommunikationsdienstleistungsfreiheit und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen (Teil 2: Das Beispiel "EUnet") | | Im ersten Teil des Beitrags legte Rütter in einer systematischenAuswertung des Rechts der Telekommunikation die Grundlagen für einejuristische Bewertung der EUnet-Dienste. Der zweite Teil stellt dieDienste des EUnet im einzelnen vor und zieht die rechtlichenSchlußfolgerungen. Bei der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungenfür die EUnet-Dienste geht Rütter auch auf den Datenschutz und dasFernmeldegeheimnis ein. | | |
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| 1357 |  |
| |  | Thomas Hofer | Computerviren - Begriff, Herkunft, Eigenschaften, Deliktsformen | | Seit 1986 gibt es an der Philipps Universität in Marburg die Forschungsstelle für Rechtsinformatik unter Leitung von Prof. Dr. Meurer. Platena erläutert das Marburger Rechtsinformatik-Konzept, das auch ein dreimonatiges Vertiefungsstudium für Referendare vorsieht. Darüberhinaus stellt er die für blinde und sehgeschädigte Studenten vorbildliche EDV-Ausstattung vor und beschreibt die interessantesten Softwareentwicklungen, die an der Forschungsstelle in Marburg im Laufe der Zeit entstand... | | |
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| 1367 |  |
| |  | Thomas Platena | Ausbildung und Softwareentwicklung an der Forschungsstelle für Rechtsinformatik der Philipps-Universität Marburg (Teil 1) | | Seit 1986 gibt es an der Phillips Universität in Marburg dieForschungsstelle für Rechtsinformatik unter Leitung von Prof. Dr.Meurer. Platena stellt das marburger Rechtsinformatik-Konzept vor, dasauch ein dreimonatiges Vertiefungsstudium für Referendare vorsieht.Darüber hinaus stellt er die auch für blinde und sehgeschädigteStudenten vorbildliche EDV-Ausstattung vor und beschreibt dieinteressantesten Softwareentwicklungen, die an der Forschungsstelle inMarburg im Laufe der Zeit entstand... | | |
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| 1375 |  |
| |  | Christian Hoffmann | Die Computerkriminalität im Jahre 1990 | | Im Juli 1991 hat das Bundeskriminalamt die "Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 1990" herausgegeben. Im Anschluß an seinen Beitrag "Computerkriminalität im Spiegel der polizeilichen Kriminalstatistik 1989" (jur-pc 6/91, S. 1108 ff.) kommentiert Hoffmann diese neue Statistik für den Bereich der Computerkriminalität und unternimmt eine Bewertung des Zahlenwerks. | | |
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| 1379 |  |
| |  | Peter Kettenring | 1st Card - Ein Vielzweckwerkzeug für Juristen? | | Volltextdatenbank, Hypertextsystem und Expertensystemshell in einemProgramm - das verspricht der Entwickler Gerhard Oppenhorst imHandbuch zu seinem Programm 1st Card (für den Atari St). Mittlerweilegibt es auch juristische Anwendungen unter 1st Card: Jurex Miete, einExpertensystem zum Mietrecht, und, ein Jahr nach derWiedervereinigung, den Einigungsvertrag mit Anlagen auf der Grundlageder elektronischen Textfassung der MediConsult GmbH. 1991 wurde 1stCard mit dem Preis der Akademischen... | | |
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| 1385 |  |
Jahrgang 1992 | |
Jahrgang 1993 | |
Jahrgang 1994 | |
Jahrgang 1995 | |
Jahrgang 1996 | |