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Jochen P. MarlyUrheberrechtsschutz für Computerprogramme - neuer Stoff für Cervantes?
Gedanken zur EG-Richtlinie "Softwareschutz", zu Konsequenzen für diedeutsche Rechtsprechung und zu einem möglichen Kampf gegen Windmühlenà la Don Quichote.
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1347
BGHTelefax-Defekt bei Gericht und Fristversäumung
Es ist 19 Uhr. Um Mitternacht läuft die Berufungsfrist ab. DieAnwaltsgehilfin
startet um 19.13 Uhr die Übermittlung des 24seitigenSchriftsatzes per Telefax.
Um 19.22 Uhr sind die ersten 11 Seiten beim180 km entfernten Gericht
eingegangen, als die Verbindung unterbrochenwird. Ab 19.25 Uhr werden weitere
10 Seiten übermittelt. Während derÜbertragung von Seite 22 bricht die
Verbindung erneut ab. Danachfolgen bis 23.59 Uhr insgesamt 13 weitere Übermittlungsversuche - ohneErfolg. Die Frist ...
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1349
BVerwGErhöhte Sorgfaltspflicht bei voller Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist
Die volle Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist zieht eine erhöhte
Sorgfaltspflicht nach sich. Welche Maßnahmen muß ein Anwalt im Rahmen dieser
erhöhten Sorgfaltspflicht bei einem unvorhergesehen auftretenden Fehler in der
EDV-Textverarbeitung ergreifen, um eine Fristversäumung zu vermeiden? Eine
überraschende Antwort gibt der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1991.
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1351
OLG KölnWandelung eines Werkvertrages über individuell angepaßte Standardsoftware mit Personalschulung
Gerade hat man sich an die "Kaufvertragslösung" bei Standardsoftwaregewöhnt,
da sammelt die werkvertragliche Einordnung Punkte: "Auf einenVertrag, der den
Erwerb von Standardsoftware zum Gegenstand hat,finden die Regeln des
Werkvertrages Anwendung, wenn neben derLieferung zusätzlich eine Anpassung der
Software an die Bedürfnissedes Anwenders und eine Einarbeitung des Personals
erfolgen soll" (sodas OLG Köln). Und als Anpassung genügt möglicherweise die desDruckers (offengelassen), sich...
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1352
Rainer DechslingVerlagsphilosophie und elektronische Publikationen
Nachdem bereits der Gieseking Verlag seine konzeptuellen Überlegungen zu den
neuen Medien vorgestellt hat (vgl. Schleicher, jur-pc 9/91, S. 1216), stehen im
Mittelpunkt des Beitrags von Dechsling die inhaltlichen und strategischen Gedanken des Hauses Beck zu seinen elektronischen Publikationen.
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1354
Peter M. RütterDie Telekommunikationsdienstleistungsfreiheit und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen (Teil 2: Das Beispiel "EUnet")
Im ersten Teil des Beitrags legte Rütter in einer systematischenAuswertung des
Rechts der Telekommunikation die Grundlagen für einejuristische Bewertung der
EUnet-Dienste. Der zweite Teil stellt dieDienste des EUnet im einzelnen vor und
zieht die rechtlichenSchlußfolgerungen. Bei der Prüfung der rechtlichen
Rahmenbedingungenfür die EUnet-Dienste geht Rütter auch auf den Datenschutz und dasFernmeldegeheimnis ein.
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1357
Thomas HoferComputerviren - Begriff, Herkunft, Eigenschaften, Deliktsformen
Seit 1986 gibt es an der Philipps Universität in Marburg die Forschungsstelle
für Rechtsinformatik unter Leitung von Prof. Dr. Meurer. Platena erläutert das
Marburger Rechtsinformatik-Konzept, das auch ein dreimonatiges
Vertiefungsstudium für Referendare vorsieht. Darüberhinaus stellt er die für
blinde und sehgeschädigte Studenten vorbildliche EDV-Ausstattung vor und
beschreibt die interessantesten Softwareentwicklungen, die an der Forschungsstelle in Marburg im Laufe der Zeit entstand...
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1367
Thomas PlatenaAusbildung und Softwareentwicklung an der Forschungsstelle für Rechtsinformatik der Philipps-Universität Marburg (Teil 1)
Seit 1986 gibt es an der Phillips Universität in Marburg dieForschungsstelle
für Rechtsinformatik unter Leitung von Prof. Dr.Meurer. Platena stellt das
marburger Rechtsinformatik-Konzept vor, dasauch ein dreimonatiges
Vertiefungsstudium für Referendare vorsieht.Darüber hinaus stellt er die auch
für blinde und sehgeschädigteStudenten vorbildliche EDV-Ausstattung vor und
beschreibt dieinteressantesten Softwareentwicklungen, die an der Forschungsstelle inMarburg im Laufe der Zeit entstand...
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1375
Christian HoffmannDie Computerkriminalität im Jahre 1990
Im Juli 1991 hat das Bundeskriminalamt die "Polizeiliche Kriminalstatistik für
das Jahr 1990" herausgegeben. Im Anschluß an seinen Beitrag
"Computerkriminalität im Spiegel der polizeilichen Kriminalstatistik 1989"
(jur-pc 6/91, S. 1108 ff.) kommentiert Hoffmann diese neue Statistik für den Bereich der Computerkriminalität und unternimmt eine Bewertung des Zahlenwerks.
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1379
Peter Kettenring1st Card - Ein Vielzweckwerkzeug für Juristen?
Volltextdatenbank, Hypertextsystem und Expertensystemshell in einemProgramm -
das verspricht der Entwickler Gerhard Oppenhorst imHandbuch zu seinem Programm
1st Card (für den Atari St). Mittlerweilegibt es auch juristische Anwendungen
unter 1st Card: Jurex Miete, einExpertensystem zum Mietrecht, und, ein Jahr
nach derWiedervereinigung, den Einigungsvertrag mit Anlagen auf der
Grundlageder elektronischen Textfassung der MediConsult GmbH. 1991 wurde 1stCard mit dem Preis der Akademischen...
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1385
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