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Jahrgang 1989 | |
Jahrgang 1990 | |
| Heft 01/90 | |
| |  | Maximilian Herberger | Viel AGB-Code umzuschreiben? | | Einige Marginalien zu dem BGH-Urteil (Abdruck in diesem Heft), das die "Sachkauflösung" auf die Softwareüberlassung anwendet. | | |
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| |  | Susanne Junker | BI-JUS - bidirektionales juristisches Informationssystem | | Im Rahmen des europäischen Binnenmarktes kommt der Information über ausländisches Recht wachsende Bedeutung zu. Einfachen Lösungen stehen hier sprachliche und terminologische Probleme entgegen: Man muß nicht nur die "Zielsprache" sondern auch das "juristische Zielsystem" kennen um zu wissen, wonach man suchen soll. BI-JUS bietet eine ausgereifte theoretische Lösung für diese Schwierigkeit und eine softwaretechnisch bemerkenswerte Realisierung. | | |
| ,| Barbara Genius-Devime | BI-JUS - bidirektionales juristisches Informationssystem | | Im Rahmen des europäischen Binnenmarktes kommt der Information über ausländisches Recht wachsende Bedeutung zu. Einfachen Lösungen stehen hier sprachliche und terminologische Probleme entgegen: Man muß nicht nur die "Zielsprache" sondern auch das "juristische Zielsystem" kennen um zu wissen, wonach man suchen soll. BI-JUS bietet eine ausgereifte theoretische Lösung für diese Schwierigkeit und eine softwaretechnisch bemerkenswerte Realisierung. | | |
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| 392 |  |
| |  | Markus Ruffing | Das maschinelle Übersetzungssystem EUROTRA | | Für Juristen etwas fremdartig dürfte sich auf den ersten Blick dieser EUROTRA gewidmete Beitrag lesen. Trotzdem gibt es (mindestens) zwei Gründe, sich diese harte Kost zu Gemüte zu führen. Zum einen werden automatische Übersetzungssysteme, wenn sie operationelle Reife erreicht haben, den juristischen Alltag beim grenzüberschreitenden Arbeiten maßgeblich mit bestimmen. Zum anderen greift die äußerlich so fremdartig erscheinende linguistische Analyse (französische Juristen haben das bere... | | |
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| 399 |  |
| |  | BGH | Lieferung von Standard-Software durch Direktüberspielung | | Zwei zentrale Thesen machen den Stellenwert dieses Urteils aus: (1) Ein Vertrag, durch den Standard-Software auf unbegrenzte Zeit gegen einmaliges Entgelt überlassen wird, ist ein Kaufvertrag. (2) Datenträger mit dem darin verkörperten Programm sind körperliche Sachen. Daß diese Prämissen sogar für den Grenzfall der Lieferung von Software ohne Datenträger festgehalten werden, unterstreicht dieBedeutung, die ihnen der BGH beimißt. | | |
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| 406 |  |
| |  | Dieter Meurer | Rechtsinformatik an der Philipps-Universität Marburg | | Vom Ambiente her und als "Know-How-Zentrale" präsentiert sich der unter der Regie von Meurer entstandene Marburger CIP-Raum der Juristen als eine beeindruckende Erscheinung. Jede Studienreise dorthin lohnt sich. - jur-pc setzt mit diesem Beitrag die Serie zu den juristischen CIP-Räumen fort. Im Marburger Fall liegt - wie auch sonst in Marburg und an der Marburger Universität - ein besonderer Schwerpunkt bei der Unterstützung sehbehinderter und blinder Studenten. Der Beitrag beschreibt ... | | |
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| 411 |  |
| |  | Wolfgang Kürschner | Zivilrechtliche Probleme der Daten- und Informationstechnik. Ein Tagungsbericht von der Richterakademie | | Das Fach "Rechtsinformatik" hat noch keine ganz genauen Konturen. Für die Meinungsbildung der Justiz zu dieser Frage kommt besonders den Tagungen an der Richterakademie Bedeutung zu, die sich in steigendem Maße mit Themen "rund um die Rechtsinformatik" beschäftigen. Der vorliegende Bericht faßt wesentliche Ergebnisse einer solchen Tagung zusammen. Er resumiert darüberhinaus einige Ergebnisse der Diskussion, die als Indikatoren für die Fortbildung des "Informatik-Rechts" dienen können. | | |
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| |  | Jochen P. Marly | Hoeren, Softwareüberlassung als Sachkauf, München 1989 | | Gewissermaßen "das Buch zum Urteil", der BGH-Entscheidung vom 18.10.1989 zur "Sachkauflösung" nämlich. (Oder sollte man der Prioritätenreihenfolge halber lieber vom "Urteil zum Buch" sprechen?) Der Rezensent beurteilt die Studie Hoerens als ausgezeichnet, hat aber doch ein paar Fragen, die in der weiteren Diskussion eine Rolle spielen dürften. | | |
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| |  | Michael König | Tuning für einen Veteranen: StarExtender für WordStar | | Die "großen" Textverarbeitungsprogramme lassen für die juristische (oder allgemeiner: wissenschaftliche) Arbeit mit Texten oft Lücken, die als schmerzlich empfunden werden. Ein Dauerthema dieser Art ist die Verwaltung von (freigestellten) Blattverweisen (Bl. d. A.) am linken Rand. Solange es derartige Lücken gibt, behalten Zusatzprogramme wie StarExtender (hier gibt es eine Lösung für das erwähnte Problem) ihre Bedeutung. König, selbst (auch) erfahrener juristischer "Textverarbeiter", ... | | |
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| |  | Gerd Hochstein | Tragbare Datenbanken: juris data discs | | Als die juris GmbH nach längerem Zögern mit der Produktion von CD-ROM's begann, war die Frage nach der dahinterstehenden "Grundphilosophie" gestellt. Denn vordergründig betrachtet machen sich Online-Anbieter durch das Angebot von CD-ROM's selbst Konkurrenz. Hochstein, bei juris auch mit den CD-ROM's befaßt, erläutert, warum er diesen vordergründigen Eindruck nicht für richtig hält und wie er sich die richtige Austarierung im (sit venia verbo) "Medienmix" vorstellt. | | |
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| 425 |  |
| |  | Andreas Günther | Juristische "Expertensysteme" - Gedanken zwischen Theorie und Praxis (Teil 3: Anmerkungen zur Realisierung eines subsumtionsunterstützenden Dialogsystems) | | Die im Mittelpunkt des Praxistests von Günther stehenden Werkzeuge XPRO und DIALTUE werden konzeptionell gegenübergestellt. Aus dieser Gegenüberstellung wird deutlich, bei welchen Ausgangsbedingungen welches der beiden Instrumente den Vorzug verdient. Vervollständigt wird der Vergleich durch Überlegungen zu den Anforderungen an eine juristische Dialogsprache. | | |
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| 428 |  |
| Heft 02/90 | |
| Heft 03/90 | |
| Heft 04/90 | |
| Heft 05/90 | |
| Heft 06/90 | |
| Heft 07+08/90 | |
| Heft 09/90 | |
| Heft 10/90 | |
| Heft 11+12/90 | |
Jahrgang 1991 | |
Jahrgang 1992 | |
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Jahrgang 1995 | |
Jahrgang 1996 | |